Copyright©2016 WCC Pony Express - Im Breinfeld 1; 4531 Neuhofen / Krems
Verein:
Pony Express - Western&Country Club
Obmann:
Haupt Norbert
Anschrift: Im Breinfeld 1; 4531 Neuhofen an der Krems
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+43 664 - 176 21 74
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Vereins-Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Vereinsgesetzgesetz:
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Gesetzliche Bestimmungen die für das Tragen von
Waffen und Dekowaffen wichtig sind.
Versammlungsgesetz
§ 9a) In den im § 2 erwähnten Versammlungen (eine
Volksversammlung oder überhaupt eine allgemein
zugängliche Versammlung ohne Beschränkung auf
geladene Gäste) dürfen Bewaffnete nicht teilnehmen;
ebenso dürfen Personen nicht teilnehmen, die Gegenstände
bei sich haben, die geeignet sind und den Umständen nach
nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen
auszuüben.
Waffengesetz
§ 1) Waffen sind Gegenstände,die ihrem Wesen nach dazu
bestimmt sind,1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von
Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen
oder herabzusetzen oder 2. bei der Jagd oder beim
Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet werden.
Da Dekowaffen oder Replikate (funtionsunfähig) nicht unter
die Begriffsbestimmung des Waffengesetzes fallen, ist auch
das Tragen jener "WAFFEN" bei Versammlungen erlaubt.
Jedoch ist der verantwortungsvolle Umgang verpflichtend,
da ein Replikat von einer echten Waffe oft nur sehr schwer
zu unterscheiden ist (siehe Softguns).
Für das Tragen von Deko"Waffen" bei Veranstaltungen des
WCC Pony Express gilt:
Waffen (Deko oder Replikate) dürfen getragen werden, wenn
sie zum Kostüm gehören, der Träger zuverlässlich (im Sinne
des Waffengesetzes) ist und er sich verpflichtet alle
relevanten gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.